Auf dem Gebiet des Mietrechts habe ich von Anfang an konsequent sowohl Mieter als auch Vermieter vertreten, da ich der Meinung bin, für meine Mandanten am meisten erreichen zu können, wenn ich beide Seiten kenne, was sich auch im Laufe der vielen Jahre meines Berufslebens als richtig erwiesen hat.
Mein besonderes Augenmerk lege ich auf die Beratung bei Kündigungen und zwar ebenfalls sowohl auf der Vermieter- wie auch auf der Mieterseite. Eine Eigenbedarfskündigung sollte heutzutage nicht mehr ohne Beiziehung anwaltlichen Rates ausgesprochen werden und auch die Reaktion des Mieters sollte sorgfältig bedacht werden.
Zur vorbeugenden Konfliktvermeidung ist es meines Erachtens auch erforderlich, bei lang andauernden Mietverhältnissen in gewissen Abständen die vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen und ggf. an die veränderten Umstände anzupassen. Zu diesem Zweck biete ich meinen Mandanten einen sogenannten Mietvertragscheck an.
Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts berate ich gleichermaßen Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.Ich berate weiter auf dem Gebiet des Erwerbes und der Veräußerung von Immobilien und zwar sowohl bei freiwilligen Veräußerungen (Kaufverträge) als auch bei zwangsweisen Veräußerungen (Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen).
Im Zusammenhang mit dem Erwerb/der Veräußerung bzw. dem Anmieten/Vermieten von Wohnungen steht natürlich auch das Maklerrecht, das ebenfalls zu meinen Beratungsthemen gehört.
Seit über 20 Jahren werde ich vom Amtsgericht München und den umliegenden Amtsgerichten auch als Zwangsverwalter eingesetzt. So habe ich neben unzähligen Wohnungen und Gewerbeobjekten in den 90er Jahren über 10 Jahre die Kuvertfabrik in Pasing, anschließend das Wamsler-Gelände an der Landsberger Straße und schließlich in den Jahren 2008 bis 2010 die Schrannenhalle verwaltet.
Schließlich gibt es in meiner Beratungstätigkeit natürlich nicht nur Spezialthemen. Da wird dem Zahnarzt seine Rechnung nicht bezahlt, da hat ein Privatmann Schwierigkeiten, sein Darlehen zurückzuerhalten, da gibt es den Käufer, dessen Kaffeemaschine nicht funktioniert. Das sind Alltagsfälle in einer Rechtsanwaltskanzlei, die ich für Sie natürlich ebenso gerne und mit der gleichen Sorgfalt wie Fälle aus meinem Spezialgebiet bearbeiten werde.
Insoweit stehe ich auch für eine Eingangsberatung zur Verfügung, denn nach meiner Erfahrung wissen viele Mandanten gar nicht, wohin sie sich mit ihrem Problem wenden sollen. Manchmal meinen sie, sie hätten ein insolvenzrechtliches Problem, obwohl eigentlich ein familienrechtliches Problem dahinter steckt. Oder sie meinen, sie haben ein mietrechtliches Problem, obwohl eigentlich ein insolvenzrechtliches Problem dahintersteckt. Oft können Mandanten gar nicht absehen, aus welchem Rechtsbereich ihre Probleme resultieren. In diesen Fällen kann ich aber, auch wenn es sich nicht um mein Spezialgebiet handelt, die richtigen Empfehlungen erteilen.
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Kontakt
Dr. Johannes Mauder
Arcostraße 3
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Rechtliches
